🇬🇷 Campinggesetz Griechenland –
Was du 2026 wissen musst
Neue Gesetze, neue Klarstellungen – und endlich Entwarnung. Wir erklären, was seit April 2026 wirklich gilt und wie du entspannt durch Griechenland reisen kannst.
Griechenland zählt zu den absoluten Traumzielen für Camper: freie Buchten, abgelegene Strände, herzliche Menschen. Doch seit Anfang 2025 sorgte ein neues Gesetz für Verunsicherung in der Camper-Community. Die gute Nachricht: Im April 2026 hat der griechische Wohnmobilverband S.E.A.R.T.E. eine offizielle Klarstellungsverordnung erwirkt – und die ändert vieles.
Was bisher passiert ist – die Chronologie
Januar 2025 – Gesetz 5170/2025: Das Gesetz verbietet das Campieren auf öffentlichen Flächen, Stränden, in Wäldern und Schutzgebieten. Öffentliche Parkflächen durften nur noch maximal 24 Stunden genutzt werden. Auf privaten Grundstücken durfte nur noch ein Wohnmobil gleichzeitig parken – womit beliebte Privat-Stellplätze plötzlich wegfielen. Strafen: 300 € pro Person, bis zu 3.000 € und 3 Monate Haft bei Wiederholung.
Frühjahr 2025 – Petition: Griechische Wohnmobilverbände starteten eine Petition gegen das Gesetz. Ziel: Stärkung des Campingtourismus und Schaffung temporärer Wohnmobil-Parkplätze. Die Petition wurde 20.084 Mal unterzeichnet.
Anfang 2025 – Gesetz 5209/2025: Die neue Straßenverkehrsordnung führte erstmals klare Ausnahmen für reines Parken ein – solange kein Campingverhalten gezeigt wird.
April 2026 – Klarstellungsverordnung: Der S.E.A.R.T.E. erwirkte eine offizielle Klarstellungsverordnung des griechischen Polizeipräsidiums (Nr. Prot. 1246/26/351380). Ergebnis: Legales Parken wird nicht länger mit illegalem Campen verwechselt.
Was offiziell gilt – die aktuellen Regeln (April 2026)
Innerhalb von Wohngebieten (Art. 38 Abs. 6 StVO)
- Wohnmobile bis 7,50 m: Parken ohne Zeitbegrenzung auf allen erlaubten Parkflächen
- Wohnmobile über 7,50 m: Parken bis zu 24 Stunden erlaubt
- Wohnwagen (jede Länge): Parken bis zu 24 Stunden erlaubt
Außerhalb von Wohngebieten (Art. 38 Abs. 5 StVO)
- Parken in ausgewiesenen Bereichen, auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand erlaubt
- Nur wenn keine spezifischen Verbotsschilder vorhanden sind
- Keine 24-Stunden-Zeitbegrenzung außerhalb von Wohngebieten
Kernaussage der Klarstellungsverordnung: Einfaches Parken ohne Aufstellen von Ausrüstung (Markise, Tische, Stühle, Außenanlagen) ist vollkommen legal – und stellt weder illegales Campen noch eine illegale Installation dar.
| Situation | Erlaubt? | Bedingung |
|---|---|---|
| Im Fahrzeug schlafen / übernachten | ✓ Ja | Kein Campingverhalten |
| Wohnmobil < 7,5 m in Ortschaft parken | ✓ Ja | Ohne Zeitlimit |
| Wohnmobil > 7,5 m oder Wohnwagen | ⏱ 24h | Max. 24 Stunden |
| Parken außerhalb Ortschaft | ✓ Ja | Kein Verbotsschild |
| Stühle / Tische / Markise aufstellen | ✗ Nein | Gilt als Campen |
| Campen am Strand / Schutzgebiet | ✗ Nein | Generell verboten |
| Privat-Stellplatz (1 Fahrzeug) | ⚠ Prüfen | Eigentümer-Erlaubnis nötig |
Bußgelder – was droht bei Verstößen?
(z.B. Campingverhalten)
Verstoß in Schutzgebiet
in Extremfällen möglich
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Fazit: Griechenland bleibt ein Camper-Traumziel
Wir sehen in den Gesetzesänderungen eine klare Botschaft: Griechenland möchte Wildcamping regulieren – nicht pauschal verbieten. Die Klarstellungsverordnung vom April 2026 ist ein positives Signal. Legales Parken ist und bleibt möglich.
Wer rücksichtsvoll reist, informiert ist und sich an ein paar Spielregeln hält, kann Griechenland weiterhin in vollen Zügen genießen. Auch wir werden unsere Routen bewusster planen – aber wir bleiben dabei: Griechenland bleibt eines der schönsten Reiseziele in Europa.
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Die Inhalte wurden nach bestem Wissen recherchiert. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Gesetzesänderungen, regionale Ausnahmen oder individuelle Auslegungen durch Behörden können jederzeit auftreten. Family Nomads haftet nicht für Schäden oder Bußgelder, die durch die Anwendung der hier genannten Informationen entstehen.